Kaufberatung

Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden aber sind sich unsicher, ob vielleicht doch verdeckte Mängel vorliegen, der Preis stimmt oder was notwendige Modernisierungen kosten? Ein erfahrener Berater stellt sicher, dass Sie Ihre Entscheidung nicht im Nachinein bereuen.

Immobilienbewertung, Mängelsuche und Preisverhandlung sind unser Tagesgeschäft.

Wir beraten und begleiten Immobilienkäufer vor dem Kauf Ihrer Wunschimmobilie und betreuen Sie bis zum Notar.

  • Immobilienbewertung
  • Mängelsuche
  • Modernisierungskostenschätzung
  • Preisverhandlung
  • Notartermin

Wir begleiten Sie bei den Besichtigungen, weisen Sie auf Mängel hin, und vermessen bei Bedarf die Räumlichkeiten.

Bei der Beratung von Kaufinteressenten kommt es sehr oft vor,  dass der Abschluss an fehlerhaften:

  • Flächen-Berechnungen,
  • Rechtsmängeln,
  • verschwiegenen über den Verkehrswert hinausgehenden Belastungen 
  • oder fehlenden Unterlagen wie z.B.: Baugenehmigung, Genehmigung der Wohnflächenerweiterung
  • oder Anmeldung einer anderen Nutzung,

scheitern.


Die Veräußerung und der Erwerb einer Immobilie ist heute ein komplexer Vorgang, der unterschiedlichsten und teils wechselnden Bedingungen unterliegt.

Rechtssichere, fachkundige und verlässliche Unterstützung und Begleitung sind empfehlenswert.

Fehlt die Baugenehmigung, kann es sehr unangenehm für den Käufer werden.

Als kleines Beispiel habe ich folgenden Artikel für Sie verlinkt, und das ist kein Einzelfall:  

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article127972757/Abriss-von-Schwarzbauten-ist-schwer-zu-verhindern.html


Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen...

  • Baugenehmigung
  • Flächenangaben
  • Wärmeschutznachweise
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Genehmigungen für den Dachgeschossausbau
  • Die angebaute Terrasse...

auf Rechtsmängel prüfen, bevor Sie, für die daraus resultierenden Kosten nach Erwerb aufkommen müssen


Die Bauunterlagen zu prüfen kann böse Überraschungen vermeiden !

Der  Blick ins Grundbuch ist meistens nicht ausreichend, um Ihre Traumimmobilie auf Herz und Nieren zu überprüfen.

Diese Belastungen eines Grundstücks stehen nicht im Grundbuch:

Überbau eines Grundstücks durch ein Nachbargebäude.

Ein Überbau ist ein Bauwerk, welches zu Teilen auf einem anderen Grundstück errichtet wurde. Per Gesetz hat der Belastete den Überbau zu dulden. Die Bebauungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.

Baulast(öffentlich)

Eine Baulast ist eine freiwillige Duldung oder Pflicht des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als öffentliche Verwaltung. Die Baulast dient dazu, Baurecht zu schaffen. Sie kann nur aufgehoben werden, wenn die Behörde verzichtet. 

Bei einer Vereinigungsbaulast werden zwei Grundstücke als Eins behandelt. Dies ist der Fall, wenn ein Gebäude auf zwei Grundstücken steht.

Bei Garagen auf einem separaten Flurstück findet sich manchmal eine Stellplatzanbindungsbaulast, so dass die Garage nur zusammen mit dem Haus verkauft werden kann.

Denkmalschutz

Ein Gebäude kann ganz oder teilweise (z. B. eine Fassade) unter Denkmalschutz stehen. Es gibt auch Bodendenkmäler (z. B. ein historischer Graben oder Wall) oder ganze Gebäudezeilen (Ensemble), die geschützt sind.

Besteht Denkmalschutz profitieren Sie zwar von den Steuervorteilen. Sie sollten allerdings bedenken wie aufwendig die Instandhaltung der unter denkmalschutz stehenden Gebäudeteile sein kann, und abwägen ob der Aufwand sich rechnet.  

Sanierung

Sanierung ist nicht gleich Sanierung. Wenn Sie beabsichtigen ein Mehrfamilienhaus als Altersvorsorge zu erwerben, sollten Sie beachten was genau erneuert werden muß. Ist es nur die Heizung und ggf. neue Fenster, sind die Kosten leicht kalkulierbar. Aber bei einer Kernsanierung und Berücksichtigung der Barrierefreiheit sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.

 

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