Wohnflächenberechnung
Die Flächenberechnung erfolgt...
- für preisgebundene Wohnungen nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV), für Wohnungen im preisfreien Wohnraum wahlweise nach WoFIV oder DIN 277
- für Gewerbeobjekte wahlweise nach DIN277, oder der BGF (Bruttogrundfläche).
Sie haben Grundrisse aber die Flaechenberechnung liegt nicht vor oder ist nicht aktuell, da eine Wohnflächenerweiterung durchgeführt wurde.
Ihnen stehen zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Wenn Ihnen ein bemaßter Grundriss zur Verfügung steht, können Sie die Flächenberechnung auf Basis dieses Grundrisses beauftragen. Preisbeispiel: 29,95 € zzgl. MwSt. pro Etage oder Grundriss
- Sollte Ihnen kein bemaßter Grundriss zur Verfügung stehen, beauftragen Sie bitte eine Vermessung.
Vermessung-Preisbeispiel:
100 m² Wohnung incl. Vermessung, inkl. Flächenberechnung ab € 199,95 zzgl. MwSt. zzgl. An- und Abfahrt (0,75 € / km zzgl. MwSt.).
Schauen Sie sich hier Muster-Wohnflaechenberechnungen an und laden Sie sie als PDF-Datei.
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Muster-Wohnflaechen-Berechnungen:
Maisonette-Wohnung mit Dachschraegen
In beiden Fällen erteilen Sie den Auftrag bitte nach mündlicher oder schriftlicher Beratung per Email.
Vermessung bundesweit zum Festpreis
- Sie benötigen eine exakte Flächenberechnung für Ihr Wohn- oder Gewerbeobjekt ?
- Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot !
Mit unserem bundesweiten Vermessungsservice können Sie Ihr Haus oder Gewerbeimmobilie an Ihre Bedürfnisse angepasst auf messen lassen. Sie erhalten eine exakte Flaechenberechnung, die Sie als Grundlage für:
- Bewertung
- Bauvoranfrage
- WEG Aufteilung
- Vermietung
- Verkauf
- Nebenkostenabrechnung
- Finanzierung
verwenden können, der vertragssicher und gerichtsfest ist.
Dachschrägen – Berücksichtigung nach WoFlV
Beispielsweise werden im Rahmen der Wohnflächenverordnung Dachschrägen nicht zu 100%, wie nach DIN-Norm 277 berücksichtigt. Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2 m zu 100% zur Wohnfläche. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 m und 2 m werden zu 50% berücksichtigt und Flächen mit einer Höhe von unter 1m werden gar nicht zugerechnet.
Mietvertrag
Für den Fall, dass Sie im Mietvertrag keine Angaben zur Berechnungsgrundlage der Wohnfläche finden sollten, gilt nach ständiger Rechtsprechung die Methode der WoFiV ( Siehe BGH-Urteile vom 22.04.2009 zum AZ: VIII ZR 86/08 und vom 08.07.2009 zum AZ: VIII ZR 205/08) Hier ist anzumerken, dass eine korrekte Ermittlung der Wohnfläche auch für die Bestimmung der Betriebs- und Nebenkosten eine entscheidende Rolle spielt, da einige Posten in der Nebenkostenabrechnung nach der Fläche des Wohnraums ermittelt werden.