Gutachten

Wertgutachten geben Ihnen die Sicherheit über den Verkehrswert und schaffen Klarheit vor Gericht bei Erbauseinandersetzungen oder im Falle einer Scheidung. Aber auch bei der Festsetzung des Wertes der Immobilie vom Finanzamt, bei der steuerlichen Berechnung. Für jedes Gutachten führe ich intensive Markt- und Standortrecherchen durch, um fundierte Aussagen hinsichtlich der Marktgängigkeit der zu bewertenden Immobilie treffen zu können. Ich biete Ihnen keine Standardlösungen, sondern individuelle Maßarbeit für jeden Einzelfall.

In einem Gespräch finden wir heraus, was Sie wirklich brauchen. Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung, was Sie wirklich brauchen, ist ein an Ihrem Wertermittlungszweck orientierte Wertermittlung.

Für ein gutes Gefühl und ein faires Miteinander, ist es sinnvoll sich gemeinsam auf einen unabhängigen Dritten zu einigen und den Immobilienwert unabhängig ermitteln zu lassen. Häufig genügt in diesen Fällen ein Kurzgutachten.


Das Kurzgutachten:

Bewertungsanlässe für Kurzgutachten:

  • Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt objektive Werteinschätzung bspw. bei einer Erbschaft, Schenkung,
  • Vereinbarung der Gütertrennung oder Scheidung
  • Ersteinschätzung für Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen
  • Baukostenplausibilisierung für die Planung, Renovierung oder Modernisierung Ihres Eigenheims
  • Plausibilisierung des Angebotspreises bei Bieterverfahren (z.B. Zwangsversteigerungen)
  • Aufteilung der Immobilie in Wohneigentum
  • Überprüfung von Gutachten
  • Erstellung von Gegengutachten
  • gutachterliche Stellungnahmen

Die Wertermittlungsverfahren werden im 2-Säulen-Modell wie folgt angewandt:

Einfamilienhäuser / Mehrfamilienhäuser: 

Das Ertragswertverfahren & stützend das Sachwertverfahren oder Sachwertverfahren & stützend das Ertragswertverfahren ggf. wird das Vergleichswertverfahren hinzugezogen, je nach Objektnutzung und Bewertungsauftrag.

Das Sachwertverfahren...

(gem. §§ 21-25 WertV) basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung des Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert (d.h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als Summe von Bodenwert, dem Wert der Gebäude (Wert des Normgebäudes sowie dessen besonderen Bauteilen und besonderen (Betriebs)Einrichtungen) und dem Wert der Außenanlagen (Wert der baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen) ermittelt.

Das Ertragswertverfahren...

Der Ertragswert (gem. §§ 15-20 WertV) ergibt sich als Summe von Bodenwert und Ertragswert der baulichen und sonstigen Anlagen.

Bodenwertermittlung:

Der Bodenwert ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom Ertragswert der baulichen Anlagen i.d.R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren (vgl. §§ 13 und 14 WertV) so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (vgl. § 21 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 WertV).

Liegen jedoch geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese zur Bodenwertermittlung herangezogen werden (§ 13 Abs. 2 WertV). Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Eigentumswohnungen:          

Werden i.d.R. mit dem Vergleichswertverfahren bewertet und stützend mit dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren (Nutzungsabhängig).

Alle Verfahren sind übersichtlich gegliedert und daher auch für den Nichtfachmann gut nachvollziehbar.


Gutachtenerstellung

Bei der Gutachtenerstellung lege ich besonderen Wert auf eine...

  • unabhängige Erbringung meiner Leistungen ohne Einflussnahme Dritter
  • weisungsfreie Umsetzung der tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen
  • gewissenhafte Umsetzung des aktuellen Standes der Wissenschaft, der Technik und meiner Erfahrungswerte mit Sorgfalt zu erledigen
  • unparteiische Aufgabenerfüllung
  • strikte Neutralität, Objektivität und Unvoreingenommenheit

 

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